Rechtsprechung
OLG Schleswig, 10.09.2007 - 5 W 24/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unmöglichkeit des Einsatzes eines aufgrund des Schadensereignisses entgangenen Geldbetrags in der Folgezeit zu verschiedenen, zeitlich hintereinander liegenden Wertpapierspekulationsgeschäften als Schadensposition; Beginn der Verjährung für jedes einzelne nicht getätigte ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 199 (n.F.); BGB § 852 (a.F.)
Verjährung von Schäden wegen entgangenen Gewinns aus nicht getätigten Spekulationsgeschäften - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 30.03.2007 - 12 O 173/98
- OLG Schleswig, 10.09.2007 - 5 W 24/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.10.2003 - VI ZR 379/02
Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Mißbrauchs bei gesetzlichem …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2007 - 5 W 24/07
Nach dieser Norm beginnt die Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche, wenn der Geschädigte positive Kenntnis vom Schaden einschließlich des Schadenshergangs und der Person des Schädigers hat, wobei im allgemeinen eine solche Kenntnis ausreicht, die dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage - sei es auch nur in Form der Feststellungsklage - erfolgsversprechend, wenn auch nicht risikolos ermöglicht (BGH NJW 2004, 510 mBN).Insofern liegt der Fall also gänzlich anders als der im Urteil des Bundesgerichtshofs in NJW 2004, 510 f behandelte Sachverhalt, auf den sich der Kläger für seine gegenteilige Ansicht berufen möchte.
- BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99
Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2007 - 5 W 24/07
Das ist gerade die Kernaussage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 2000, 861, 862, auf die die Beschwerde sich deshalb nicht zu ihren Gunsten stützen kann. - BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96
Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge
Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2007 - 5 W 24/07
Wer sie erlangt, dem gelten auch solche Folgezustände als bekannt, die im Zeitpunkt der Erlangung jener Kenntnisse überhaupt nur als möglich voraussehbar waren (BGH NJW 1997, 2448 f mwN.;… Münchener Kommentar zum BGB/Grothe, 5. Aufl. 2006, § 199 Rn. 9 - 11). - BGH, 20.12.1977 - VI ZR 190/75
Beginn der Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2007 - 5 W 24/07
Wird etwa eine Sache entzogen und später beschädigt oder vernichtet, beginnt deshalb die Verjährung auch hinsichtlich des Folgeschadens der Beschädigung oder Vernichtung bereits mit der Kenntnis von dem Entzug, weil dieser - für den Verletzten erkennbar - das Beschädigungs- und Verletzungsrisiko erhöht (BGH WM 1978, 331;… Münchener Kommentar zum BGB/Grothe aaO., § 199 Rn. 9).
- OLG Dresden, 30.06.2023 - 3 U 379/23
Haftung eines Versicherungsunternehmens wegen der im Zuge der Übertragung des zur …
Wird etwa eine Sache entzogen und später beschädigt oder vernichtet, beginnt deshalb die Verjährung auch hinsichtlich des Folgeschadens der Beschädigung oder Vernichtung bereits mit der Kenntnis von dem Entzug, weil dieser - für den Verletzten erkennbar - das Beschädigungs- und Verletzungsrisiko erhöht (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.09.2007 - 5 W 24/07 -, Rn. 6, juris).